AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von On Solutions Matthias Kefer; Klausenbrunnenweg 10a; 86641 Rain; www.onsolutions.eu

§ 1 Leistungen der Agentur

Der Auftrag umfasst die in der Leistungsbeschreibung aufgezählten Leistungen.

Kundenanforderungen 

Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden Punkte in dem angegebenen Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen.
– Für die Einrichtung stellt der Kunde zur Verfügung:
– Onboarding Umfrage & ausgefüllte Arbeitsblätter vor dem Kick-Off-Meeting & den weiteren vereinbarten Terminen
– 
An dem Kick-Off-Meeting teilnehmen
– 
Zusenden des Logos, Schriftart, Texte, Farbpalette und Style-Guide. Freigabe von vorhandenem Foto-, Video- und Grafikmaterials. Freigabe von Videoinhalten, Kampagnenbotschaften und Inhalten innerhalb eines Werktages nach Erhalt.
– 
Hinzufügen und Zugänge zum Google / Facebook Werbeaccount des Kundenprojekts, sowie weiteren erforderlichen Accounts und Tools 

Für das laufende Management stellt der Kunde zur Verfügung:
– Feedback zur Lead-Qualität zur Kampagnenoptimierung

§ 2 Leistungspflichten des Kunden

– Der Kunde stellt der Agentur alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrages sowie der Leistungserbringung der Agentur notwendig sind bzw. beschafft diese zeitnah soweit angefordert und möglich.
– Der Kunde ist nach Fertigstellung zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist.

§ 3 Vergütung der Agentur

– Nachdem Sie das Angebot bzw. den Vertrag unterzeichnet haben werden 50% des Projekts als Anzahlung in Rechnung gestellt. Mit dem Abschluss der Dienstleistung ist das Projekt abgeschlossen und der verbleibende Betrag wird in Rechnung gestellt. Die Agentur hält sich außerordentliche Teilabrechnungen der bisher erbrachten Leistungen vor, wenn seit der Auftragserteilung oder der letzten Abrechnung mehr als 30 Tage vergangen sind.
– Mit dem vereinbarten Honorar werden sämtliche vertraglichen Leistungen im Rahmen des Auftrages gegenüber der Agentur abgegolten. Dies umfasst auch die Vergütung für den Kunden überlassene Nutzungsrechte.
– Die Werbeausgaben von allen Online-Kanälen (Facebook, Instagram, YouTube, Google) sind vom Auftraggeber selbst zu begleichen
– Zusätzliche Arbeiten, Projekte, zukünftige Kampagnen, Aktionen, weitere Kanäle, kostenpflichtige Datenbeschaffung, internationale Reports, out-of-pocket expenses etc. werden auf Vorlage vorgängiger Kostenvoranschläge von Fall zu Fall separat honoriert. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
– Reisekosten werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.
– Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, gilt ein Stundenlohn von 90,- Euro netto.
– Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Werbematerial nicht veröffentlicht wird.

§ 4 Vertragsbeginn

– Der Vertrag beginnt mit der Vertragsunterzeichnung/Angebotsunterzeichnung.

§ 5 Kommunikation

– Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation ausschließlich per E-Mail erfolgt. In dringenden Angelegenheiten per Telefon.
– Wenn der Kunde telefonisch Kontakt aufnehmen möchte, sendet der Kunde eine E-Mail an die Agentur mit Beschreibung des Anliegens.
– 
Die Bürozeiten der Agentur sind Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr.
– 
Das Unternehmen antwortet in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen Wochenenden und regulären Feiertagen.

§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten

– Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte an jeglicher kreativer Arbeit mit der Zahlung der Vergütung. Das Urheberrecht bleibt bei der Agentur.
– Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden auf diesen übertragen.
– Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
– Der Kunde stimmt zu, dass das Unternehmen das Recht hat, Materialien, die gemäß dieser Vereinbarung erstellt wurden, für das Portfolio des Unternehmens, Muster, Eigenwerbung einschließlich Werbung für das Geschäft des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook oder Instagram, oder jede andere Social Media-Plattform zu verwenden. Für den Fall, dass der Kunde bestimmte Materialien von der Freigabe gemäß diesem Absatz ausschließen oder den Zeitraum einer solchen Freigabe begrenzen möchte, können das Unternehmen und der Kunde schriftlich einer solchen Einschränkung zustimmen.

§ 7 Haftung

– Die Haftung der Agentur, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), wie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann.
– Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
– 
Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von vierzehn Werktagen nicht behoben hat.
– 
Die Agentur haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Auftraggebers gegen den Auftraggeber verhängt werden.
– 
Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen den Auftraggeber verhängt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.
– 
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekten, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert.
– 
Sollte der Projektumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Zusätzliche Aufgaben oder eine abgesprochene Erweiterung des Projektumfangs wird hingegen zusätzlich honoriert.

§ 8 Vertraulichkeit

Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 9 Kündigung

– Für den Fall, dass der Kunde die nachstehenden Dienstleistungen kündigen möchte, muss der Kunde mindestens sieben Tage vor dem gewünschten Kündigungstermin eine schriftliche Anfrage an die Agentur richten. Schriftliche Kündigungsanträge können per E-Mail gestellt werden. Wenn der Kunde diese Vereinbarung schriftlich kündigt, werden alle der Agentur geschuldeten Beträge sofort fällig und werden automatisch mit der vom Kunden hinterlegten Zahlungsmethode verrechnet.
– Unter keinen Umständen wird die Agentur den für die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen gezahlten Betrag zurückerstatten.

§ 10 Schlussbestimmungen

– Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
– Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Augsburg. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss internationaler Privatrechtsabkommen.